Viele Anlagenbetreiber möchten alte und leistungsschwache Module erneuern. Die Clearingstelle EEG hat in der PV-Ausstauschregelung jedoch klare Vorgaben. Die PV-Austauschregelung beschreibt die Richtlinien, wann ein Modul ausgetauscht werden
darf und im Sinne des EEG weiterhin gemäß den
geltende Einspeisevergütung betrieben werden kann. Bei Defekten am Modul,
oder wenn die unsachgemäße Montage
zu einer Beschädigung, einer technischen Funktionsstörung führt oder ein Modul Sicherheitsmängeln aufweist, dürfen die Module ausgetauscht werden.
Haben Sie eine Altanlage, bei der der Zuschluss abgelaufen ist,
So können Ihre Komponenten durch leistungsstärkere Module ersetzen werden.
Die Modulersetzung ist dem Netzbetreiber jedoch anzuzeigen.
Es wird für die neuen Module die aktuelle, zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme,
geltende neue Einspeisevergütung berechnet.